Heute war ich mal kurz bei McDonalds in Unterhaching. Es gab: 1x Chickenburger, 1x Cheesburger und 1x großen Erdbeermilchshake to go.
Der Milchshake kam im neuen Becher, welcher mir ein wenig klein vorkam. Habe dann kurz die Rechnung kontrolliert, da Stand wirklich “groß” zum Preis von 2,49€. Ich hab nachgefragt, ob das wirklich ein Großer ist, weil mir der Becher so klein vorkommt. Ja, das ist der Große…
Zuhause habe ich den Becher nicht gleich weggeschmissen sondern einen Messbecher geholt und mal einen halben Liter Wasser rein geschüttet. Und siehe da, randvoll. Deutlich über dem Eichstrich, bei welchem keine Inhaltsangabe vermerkt war. Der Eichstrich/Füllstrich ist also bei 0,4l angebracht. Daraufhin habe ich bei dem McDonalds in Unterhaching angerufen und nachgefragt, was es damit auf sich hat. Der Mitarbeiter hat mir gesagt, der große Milchshake sei jetzt, auf Grund des neuen Bechers wirklich nur noch 0,4l, allerdings bei gleichem Preis. Seltsam oder? Auf ein mal keine Angabe mehr über den Inhalt des (kleineren) Bechers und trotzdem der gleiche Preis? Ist so etwas eine schleichende Preiserhöhung? Ich finde es auf jeden Fall eine Unverschämtheit.
Im “Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße” steht folgendes:
§. 1.
Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen etc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirthschaften dienen, müssen mit einem bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Nähe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Litermaaß versehen sein. Der Bezeichnung des Sollinhalts bedarf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt.
…
Vor allem der letzte Satz legt nahe, dass der Becher einen Liter enthält, wenn er keine Kennzeichnung bei dem Strich hat, wie es der Fall ist.
Heißt das, Menschen wie ich, die kaum Alkohol trinken müssen sich immer darauf verlassen, dass die Gläser/Becher wirklich so groß sind, wie sie denken? Finde ich nicht richtig. Vor allem, da es ja Gesetz ist, dass in einem Restaurant das günstigste Getränk antialkoholisch sein muss und diese Tatsache den Vergleich sehr erschwert.
Kennt sich jemand von Euch damit aus? Wie ist da die korrekte Gesetzes-Lage? Darf McDonalds das?
Freue mich auf Euer Feedback!
Josef
Ich habe auf meinen Blog auch schon darüber berichtet und das Eichamt eingeschaltet http://voller-leben.blogspot.com/2011/06/die-fiese-masche.html
Habe auch noch eine Antwort vom Eichamt nach der Kontrolle bekommen:
“Sehr geehrte Frau …,
bei unseren Kontrollen in mehreren McDonald’s Filialen haben sich Ihre Beobachtungen bestätigt.
Die – nach unserer Auffassung nicht rechtskonforme – Praxis beim Ausschank von Milchshakes wurde von der McDonald’s Zentrale in München angeordnet. Deshalb habe ich zuständigkeitshalber den Vorgang an die bayerischen Kollegen weitergeleitet.”
Also mal schauen, ob sich was ändert.
Viele Grüße
wenn das kein argument ist zu burger king zu gehen, da gibts noch 0,5er zum normalen preis. mal sehen, wie lange…